“Eine absurde und bösartige Behauptung” – Ministerpräsident Kretschmer im Mai 2020 über die Impfpflicht
Im Juli 2020 war ich genervt vom Einkaufen mit Maske. Niemand war krank, die Ansteckungsgefahr nahe Null und man wusste mittlerweile viel mehr als im März: „Corona“ ist nicht die Pest, die meisten „Infizierten“ merken noch nicht mal etwas davon. Das Virus ist nicht so „neuartig“ wie die Professoren Drosten und Wieler das gerne behaupten, 80 Prozent seines Genoms stimmen mit bereits bekannten Coronaviren überein. Ein gesundes Immunsystem reagiert darauf und kann es abwehren. Und ein funktionierendes Gesundheitssystem kommt damit klar, es stapelten sich bei uns im März und April nicht die Särge.
Das wusste ich im Juli und es hätten alle wissen können, wenn sie sich ein bisschen ausführlicher mit dem Thema beschäftigt hätten als ARD und ZDF das ermöglichen. Der Virologe Streeck riet zu “mehr Mut im Sommer” – und trotzdem gab’s die Gängelei mit der Maske: Beim Einkaufen, im Biergarten, in der Bahn. Wozu? Andere fragten sich das ebenfalls, zum Teil auch schräge Vögel – Schlagersänger und Vegan-Köche zum Beispiel. Oder auch der geschätzte Xavier Naidoo, der außerdem leider irgendwelches Zeug über entführte Kinder faselte.
Es kann nicht schaden, wenn auch ein paar halbwegs vernünftige Stimmen ihre Skepsis zu den „Maßnahmen“ der Regierung äußern, so dachte ich mir, und begann diesen Blog. Inzwischen weiß ich, dass mein damaliges Unbehagen gerechtfertigt war: Wir sind falsch abgebogen und es kam inzwischen viel schlimmer, als ich damals erwartet hatte.
Am 23. April trat nämlich die vierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Im Vorfeld gab es eine etwa einwöchige (Schein-)Debatte über die im neuen Gesetz verankerte Ausgangssperre. Völlig unbeachtet blieb leider ein Passus, der die rechtlichen Grundlagen schafft zur Ungleichbehandlung, abhängig vom Impfstatus. Zitat:
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/14576/index.htm
„§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können, Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes oder von aufgrund der Vorschriften im fünften Abschnitt dieses Gesetzes erlassenen Geboten und Verboten zu regeln. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.”
Schon am folgenden Tag begann die Regierung, ernsthaft über die „Rückgabe von Grundrechten“ für Geimpfte oder Genesene zu diskutieren. Da diese Grundrechte zuvor für alle gleichermaßen eingeschränkt worden waren, bedeutet diese „Rückgabe“ von Rechten an bestimmte Teile der Bevölkerung faktisch eine Diskriminierung für alle anderen. Öffentliche Kritik an diesem Vorgehen findet sich leider kaum; die Diskussion dreht sich aktuell überwiegend darum, wie weit die Privilegierung geimpfter Personen gehen soll.
Die Benachteiligung Ungeimpfter befördert das, was von der Politik vor einem Jahr noch ausdrücklich ausgeschlossen worden war: Eine (indirekte) Impfpflicht.
Jeder will irgendwann wieder reisen, einkaufen, zum Arzt – und zwar, ohne jedes Mal vorher einen zeitraubenden und oft schmerzhaften „Schnelltest“ über sich ergehen zu lassen. Somit wird jeder früher oder später dem Druck nachgeben und die Impfung durchführen lassen, die von Kritikern aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung als „größtes Humanexperiment der modernen Geschichte“ bezeichnet wird.
Die Diskussion um Privilegien ist noch nicht abgeschlossen, da wird der Impfdruck schon weiter erhöht. In das “Humanexperiment” einbezogen werden sollen jetzt auch die Kinder. Im ZDF-Heute-Journal wird angedeutet, dass auch sie sich ihre “soziale Teilhabe” mit einer Impfung verdienen müssen – es sei ja nur ein “kleiner Pieks”:
Alles muss geimpft sein! Dabei ist Covid-19 für Kinder erwiesenermaßen nicht gefährlicher als die Influenza. Ob die Influenza-Impfpflicht durch die Hintertür auch noch auf uns zukommt? Dies steht zu erwarten, wenn wir nichts dagegen unternehmen.
Im ZEIT-Interview nennt die Juristin und Autorin Juli Zeh drei Säulen der Pandemiebekämpfung:
Zeh: Die Verfassung verpflichtet uns darauf, die Pandemie möglichst effektiv mit möglichst wenig Grundrechtseingriffen zu bekämpfen. Daraus folgt die politische Notwendigkeit, alle medizinischen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man an die Grundrechte geht. Impfung bereitstellen, Alten- und Pflegeheime angemessen schützen, Krankenhäuser großzügig ausstatten. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, es kann auch wesentlich wirksamer sein als Ausgangssperren, die den Bürger stark belasten. Daran sieht man, dass Verfassungstreue und Effektivität eben gerade keine Gegensätze sind.
https://www.zeit.de/2021/18/corona-politik-juli-zeh-thea-dorn-daniel-kehlmann/seite-2
Recht hat sie, die Frau Zeh, die vor mehr als 10 Jahren eine hellsichtige Dystopie über eine Art Gesundheitsdiktatur verfasst (“Corpus Delicti”) und schon früh vor überzogenen Maßnahmen gegen die Pandemie gewarnt hat. Aber das Gegenteil dessen, was sie oben anspricht ist passiert: Pflegeheime wurden nicht geschützt, 40 Prozent der Corona-Opfer starben dort. Krankenhäuser wurden nicht besser ausgestattet, es wurden sogar welche geschlossen – auch solche in öffentlicher Hand. Weitere werden folgen, denn der Kostendruck ist für die kleineren Kliniken immens.
Die Bundespolitik hat von Beginn der Krise an fast ausschließlich auf Grundrechtseinschränkungen gesetzt und auf die Impfung. Ganz so, wie ein gewisser US-amerikanischer Software-Milliardär uns das am Ostersonntag in den Tagesthemen in einer programmatischen Ansprache verkündet hat:
Wenn wahr ist, dass aktuell viele Pflegekräfte aus Frust und Überforderung ihren Beruf aufgeben oder bereits aufgegeben haben, dann wird uns auch in Zukunft nur dieser Weg bleiben, um mit saisonalen Infektionskrankheiten umzugehen: Mit Grundrechtseinschränkungen und Impfungen.
Absurderweise scheinen Medienschaffende, Politiker und die sie beratenden Wissenschaftler völlig vergessen zu haben, wozu die Grundrechtseinschränkungen – die de facto Arbeitsverbote darstellen für alle Berufsgruppen, die auf Publikumsverkehr angewiesen sind, vom Einzelhandel bis zur Kultur – ursprünglich beschlossen worden sind und auf welcher Basis das geschah: Ziel war es, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Risikogruppen zu schützen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz, welches die Restriktionen an den Befund einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite knüpft.
Mit der weitgehenden Durchimpfung der Älteren, der zunehmenden Entspannung in den Kliniken und der saisonal üblichen Abnahme von Infektionskrankheiten wäre jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Beendigung der epidemischen Notlage ins Auge zu fassen. Restriktionen würden damit für alle beendet, die grundgesetzwidrige Diskriminierung Ungeimpfter und bislang nicht Erkrankter – die sich dem gängigen Narrrativ zufolge wohl besonders vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben! – wäre damit vom Tisch.
Stattdessen klammert sich die Politik weiterhin an die unseligen Infektionszahlen, die epidemiologisch wenig aussagekräftige Hunderter-Inzidenz wurde gar als “Notbremse” fest im Gesetz verankert. Es besteht von dieser Seite her offenbar kein Interesse an einer Rückkehr zur Normalität. Söder sprach kürzlich bei Anne Will davon, der Prozess des Impfens werde „der Alltag der nächsten Jahre“ sein; die öffentlich präsenten Wissenschaftler, z.B. Prof. Wieler, unterstützen ihn bei seiner Impf-Agenda.
Wir sollten ihnen zeigen, dass wir das anders sehen.
P.S. Corina möchte der Aktion #allesdichtmachen danken. Sie ist inzwischen der Meinung, dass es besser sei alle Bühnen, Clubs und Kneipen dicht zu machen. Lockdown für immer! All das Autofahren, Boxen schleppen und Backstage rumhängen bis zum Gig macht doch keinen Sinn. Zumal in unserem Alter mit Groupies eh nix mehr läuft – oder wir sind längst mit ihnen verheiratet. Und außerdem: Es ist zu laut!