Jeder kennt mindestens eine Person, die trotz Impfung “Corona” hatte. Viele davon mit den typischen Erkältungssymptomen, die das Virus nutzt, um sich via Aerosol und Tröpfchen zu verbreiten: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen. Ergo: Die Impfung schützt weder vor Infektion, noch vor Verbreitung.
Das, was jeder im Bekanntenkreis oder am eigenen Leib erfahren hat, spiegelt sich jetzt auch wieder in den Daten des RKI (1):
Das Bild zeigt den Infektionsverlauf anhand der zuletzt vom RKI veröffentlichten Daten in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre. Es gab in den Wochen 12 bis 15 keinen Unterschied mehr in der Inzidenz von Geimpften und Ungeimpften. “Geboosterte” waren sogar noch ein bisschen öfter krank. Neuere veröffentlichte Daten vom RKI gibt es nicht – man kann darüber spekulieren, warum. Die Zahlen aus anderen Ländern ergeben ein ähnliches Bild.
Also: Die Impfung schützt nicht vor Infektion und Übertragung. Jeder weiß das.
Wirklich jeder? Die Karlsruher obersten Richter offenbar nicht. Sie begründen ihren Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit dem angeblichen Fremdschutz durch Impfung. Karlsruhe muss wohl auf einem anderen Planeten liegen – mit dem Geschehen auf der Erde hat der Beschluss nichts zu tun.
Ein umfassender Kommentar zum skandalösen Beschluss des BVerfG findet sich hier: https://www.cicero.de/innenpolitik/urteil-zur-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-bundesverfassungsgericht
(1) Datenquelle: RKI, Stand 28.04.2022